Förderwissen
von A bis Z.
Neu im Förder-Game? Wir geben Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Begriffe. Damit Sie wissen, wovon wir sprechen.
wie
Die natürliche oder juristische Person, die einen Förderantrag stellt und damit zur Gegenpartei des Fördergebers wird. Antragsberechtigung, Bonität und Vorhabenbeginn werden meist genau geprüft, bevor ein Antrag überhaupt zulässig ist.
Der offizielle Bescheid, mit dem ein Fördergeber eine Förderung verbindlich zusagt — inklusive Höhe, Auflagen und Fristen. Erst mit diesem Bescheid darf in der Regel mit dem geförderten Vorhaben begonnen werden.
Eine Beihilfe unterhalb der EU-Bagatellgrenze (aktuell 300.000 € über drei Steuerjahre), die ohne gesonderte beihilferechtliche Prüfung gewährt werden darf. Viele kleinere Förderprogramme laufen bewusst unter diesem Schwellenwert.
Der Teil der förderfähigen Kosten, den der Antragsteller selbst trägt — das Gegenstück zur Förderquote. Ein hoher Eigenanteil signalisiert Fördergebern oft ein ernsthaftes finanzielles Commitment zum Vorhaben.
Eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland, eingeführt 2020. Sie erstattet einen Teil der förderfähigen F&E-Aufwendungen, vor allem Personalkosten und Auftragsforschung, als Steuergutschrift — branchenoffen und auch dann, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt.
Mehr zur ForschungszulageDie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ — das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Gebieten Deutschlands, meist als Investitionszuschuss für Betriebsstätten.
Kleine und mittlere Unternehmen — bis 249 Mitarbeitende und 50 Mio. € Jahresumsatz (oder 43 Mio. € Bilanzsumme). Viele Förderprogramme staffeln ihre Konditionen nach dieser Grössenklasse, KMU erhalten häufig höhere Förderquoten.
Der Nachweis, dass bewilligte Fördermittel zweckgemäss verwendet wurden — Kern der Audit-Sicherheit nach der Bewilligung. Fehlt er oder ist er lückenhaft, droht eine Rückforderung des bereits ausgezahlten Betrags.
Der rechtsverbindliche Bescheid, mit dem eine Zuwendung — Zuschuss oder Darlehen — bewilligt wird. Er ist die Grundlage für den Mittelabruf und legt fest, unter welchen Auflagen die Förderung gewährt wird.
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